Zuschüsse des Rheinhessischen Turnerbundes

Zuschüsse für Sportgeräte:

Gefördert wird die Anschaffung von Sportgeräten aller Art ab einem Gesamt-Anschaffungspreis von 300,- €. Die Sportgeräte müssen der Ausübung der im RhTB geförderten Sportarten dienen.

Der Zuschuss beträgt maximal 20% der nachgewiesen Gesamtkosten, jedoch nicht mehr als der an den RhTB gezahlte Jahresbeitrag lt. Bestandserhebung, höchstens jedoch 1.000,- €.

Die Auszahlung erfolgt nur gegen Vorlage von Originalrechnungen, die auf den Verein ausgestellt sind und Belegen von Überweisungen, die vom Verein vorgenommen worden sind. Das Original wird zurückgegeben.

Pro Verein kann jährlich ein (1) Antrag gestellt werden. Der Bezuschussungszeitraum ist der 1. November bis 31. Oktober des Folgejahres. Die Anträge müssen bis zum 31.10. eines jeden Jahres bei der Geschäftsstelle des RhTB eingegangen sein.

Werden mehr Anträge gestellt als Mittel zur Verfügung stehen, behält sich der RhTB vor, alle Anträge prozentual in geringerem Umfang zu berücksichtigen.

 

Zuschüsse für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften:

Für die Teilnahme von Einzelstartern oder Mannschaften aus Vereinen des RhTB an Deutschen Meisterschaften kann ein Antrag auf Übernahme der Meldegelder gestellt werden. Die Meldegebühren von Einzelstartern können bis zu 100%, Mannschaftsmeldegebühren bis zu 33% bezuschußt werden.

Die Auszahlung erfolgt nur gegen Vorlage von Originalquittungen, die vom Ausrichter ausgestellt wurden und Belegen von Überweisungen oder Barzahlungen der Meldegebühren, die vom Verein vorgenommen worden sind. Das Original wird zurückgegeben.

Pro Verein kann jährlich ein (1) Antrag gestellt werden. Der Bezuschussungszeitraum ist der 1. November bis 31. Oktober des Folgejahres. Die Anträge müssen bis zum 31.10. eines jeden Jahres bei der Geschäftsstelle des RhTB eingegangen sein.

Werden mehr Anträge gestellt als Mittel zur Verfügung stehen, behält sich der RhTB vor, alle Anträge prozentual in geringerem Umfang zu berücksichtigen.